AGB
Mietbedingungen – Stand 13.05.2002
1) Allgemeine Bedingungen
a) Die folgenden allgemeinen Miet-/Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher unserer Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Von diesen allgemeinen Miet- / Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Mieters / Käufers wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.
b) Unsere Angebote sind freibleibend, Mietverträge, Kaufverträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
c) Auf alle durch den Verkäufer/Vermieter geschlossenen Vereinbarungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2) Mietgegenstand
Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen.
3) Mietzeit
a) Mietzeit beginnt und endet zu den in den Mietverträgen angegebenen Zeitpunkten. Ist ein Beginn der Mietzeit nicht ausdrücklich angegeben, beginnt die Mietzeit mit der Auslieferung des Gerätes beim Vermieter und endet mit dem Wiedereintreffen der Mietsache im Lager des Vermieters.
b) Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt ein Tag.
c) Verzögert sich das Eintreffen der Geräte (bei Rücklieferung) beim Vermieter über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, werden diese Zeiten entsprechend Punkt 3 b nachberechnet.
4) Mietzins
a) Der zu zahlende Mietzins entspricht unserer Auftragbestätigung oder dem Mietvertrag. Sollte ein Mietzins darin nicht enthalten sein, bestimmt er sich nach unserer beim Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
b) Für Gerätesätze die nach der Preisliste oder nach Vereinbarung mit Zubehör zu Pauschalbeträgen berechnet werden ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mit angeliefert werden.
c) Die Preise verstehen sich zzgl. der zur Mietzeit gültigen Mehrwertsteuer.
5) Zahlungsbedingungen
a) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde ist der Mietpreis zzgl. Mehrwertsteuer sofort bei Rechnungsstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Mietzeiträumen über einen Monat hinaus, ist der Vermieter berechtigt Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
b) Ist der Mieter Neukunde erfolgt eine Bonitätsprüfung. Die ersten drei Aufträge des Neukunden werden nur gegen Vorkasse ausgeführt. Ist der Mieter eine Veranstaltungsagentur, wird zur Absicherung unserer Forderung bei Überschreiten des Zahlungsziels durch die Veranstaltungsagentur folgendes vereinbart: Die aus unserem Auftragsverhältnis resultierende Forderung der Veranstaltungsagentur an ihren Kunden wird grundsätzlich bis zu der Höhe unserer Auftragssumme an uns abgetreten.
c) Kommt der Mieter mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Zusätzlich kann der Vermieter bei Zahlungsrückstand und bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Mieters Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
d) Der Mieter kann gegen die Forderung des Vermieters nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
6) Versand und Gefahrenübergang
a) Die Versendung der Geräte erfolgt nur in Standard-Verpackungen. Die Gefahr geht auf den Mieter mit Übergabe an das Transportunternehmen über und erlischt bei Rückgabe an uns. Bei Eigenanlieferung geht die Gefahr bei Anlieferung an den Mieter über und erlischt bei Abholung. Die Kosten für den Transport trägt der Mieter.
b) Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Mieter unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
7) Haftung, Gewährleistung, Schadenersatz
a) Die vermieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters und nicht versichert. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere die überlassenen Gebrauchsanweisungen und Wartungs- und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu beachten. Die Untervermietung ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.
b) Die an den Geräten angebrachten Seriennummern, Hersteller-Schilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden.
c) Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten o. ä. am Mietgegenstand ist der Mieter nur mit unserer vorherigen Zustimmung berechtigt. Der Mieter ist auf unser Verlangen verpflichtet bei Beendigung des Mietvertrages den früheren Zustand der Mietsache auf eigene Kosten wieder herzustellen. Machen wir von diesem Recht kein Gebrauch, kann der Mieter trotzdem nicht den Ersatz der ihm für die Veränderung, Einbau, Anbau u.ä. entstandenen Aufwendungen verlangen.
d) Der Mieter haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch Ihn oder Dritte entstehen. Hierzu zählt auch der Schaden durch zufälligen Untergang oder zufälliger Beschädigung. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes oder dessen Nachfolgemodells zu ersetzen.
e) Bei berechtigten Beanstandungen wegen Mängeln an der Mietsache werden wir nach unserer Wahl den Mangel beheben, die mangelhafte Mietsache durch eine mangelfreie ersetzen oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich, dass kein Mangel vorhanden ist, so hat der Mieter, die durch die Untersuchung entstandenen Arbeiten und Aufwendungen zu ersetzen. Hat der Mieter die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen.
f) Schadenersatzansprüche des Mieters, die auf leicht fahrlässiger Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen beruhen, sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Mieters wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind, außer im Falle des groben Verschuldens, der Höhe nach auf den vereinbarten Mietzins des verzögerten oder ausgebliebenen Teils beschränkt. Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge voraussehbaren Schaden begrenzt.
8) Rückgabe des Mietgegenstandes
a) Nach Beendigung der Mietzeit hat der Mieter den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich in ordnungsgemäßer Weise an uns zurückzusenden.
b) Wird der Mietgegenstand vom Mieter verspätet zurückgegeben, so hat der Mieter den uns daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Wird der Mietgegenstand in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so hat der Mieter den uns daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer Instandsetzung, den vereinbarten Mietzins zu entrichten.
9) Stornierung / Rücktritt des Mieters
a) Tritt der Mieter gleich aus welchem Grund vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern:
- bis 30 Tage vor Mietbeginn 30% des Auftragswertes
- bis 14 Tage vor Mietbeginn 40% des Auftragswertes
- bis 8 Tage vor Mietbeginn 60% des Auftragswertes
- bis 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Auftragswertes
b) Die Rücktrittserklärung muss bis zu den unter 9)a) genannten Terminen bei uns eingegangen sein.
10) Reparaturaufträge
a) Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.
b) Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt liegt im Ermessen des Verkäufers.
c) Auf die Gewährleistung und Haftung des Verkäufers finden die Bestimmungen von Punkt 7) entsprechende Anwendung. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers.
d) Die Reparaturrechnungen sind sofort fällig. Es gelten entsprechend die Bestimmungen von Punkt 5).
11) Schlussbestimmungen
a) Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist Hannover.
b) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
c) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Kaufbedingungen – Stand 01.10.2003
1) Allgemeine Bedingungen
a) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher unserer Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen.
b) Die Angaben in unseren Katalogen und Prospekten sind nach besten Wissen und nach Angaben der Vorlieferanten und Hersteller gemacht, aber ohne jede Gewähr und Haftung für Verwendbarkeit und Richtigkeit. Änderung der Konstruktion, Form und Ausführung von Seiten der Hersteller sowie Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
c) Unsere Liefer- und Leistungsdarstellungen in Werbebroschüren, Prospekten, Preislisten u. ä. gelten nicht als Vertragsantrag sondern als Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsantrages durch den Kunden.
d) Auf alle durch den Verkäufer geschlossenen Vereinbarungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2) Angebote
a) Unsere Angebote sind freibleibend, Kaufverträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Wird eine Lieferung ausgeführt, ohne dass dem Käufer vorher eine Auftragsbestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung zustande.
b) Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Änderungen im Design bzw. im technischen Bereich, insbesondere in den Bedienungsanleitungen, behalten wir uns vor.
c) Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
d) Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt dann noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3) Preise und Zahlungsbedingungen
a) Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine andere abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde.
b) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart ab Lager Hannover ausschließlich Verpackung und Frachtkosten. Bei einem Nettowarenwert unter EUR 100 berechnen wir zusätzlich einen Mindermengenpauschale von EUR 10.
c) Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei bis an die Empfangsstation des Abnehmers, ausschließlich Rollgeld. Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht etc.) gehen zu dessen Lasten.
d) Ist nichts anderes vereinbart sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig und zahlbar.
e) Kommt der Kunde mit einer ihm obliegenden Zahlung in Verzug, sind wir ungeachtet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden berechtigt Verzugszinsen i. H. v. 4 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Zusätzlich können wir bei Zahlungsrückstand und bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
f) Wenn nicht anderes vereinbart ist gelten bei Sonderanfertigungen und Einbauten mit einem Vertragswert von mehr als EUR 25000 folgende Zahlungsbedingungen: 30 Prozent bei Auftragserteilung, 30 Prozent bei Lieferung der Ware und 40 Prozent nach Abnahme der Gesamtleistung innerhalb 10 Tagen netto.
4) Lieferbedingungen
a) Die in unseren Verkaufsformularen genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sind. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung.
b) Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges –angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes Einfluss hat.
c) Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat der Verkäufer keinesfalls einzustehen.
d) Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufers gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
5) Versand, Verpackung
a) Lieferungen erfolgen nur in Standardverpackungen. Die Gefahr geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über, dies gilt auch bei Wahl des Transportmittels und Transportunternehmens durch den Verkäufer und auch dann wenn wir ausnahmsweise die Transportkosten übernehmen.
b) Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgeschriebenen Fristen geltend zu machen. Ab dem 01.09.2003 haben wir folgende Verhaltensweise für die Annahme von Waren-, Lieferungen festgelegt, nur wenn diese eingehalten werden sind Reklamationen zulässig.„Bitte Paket sofort öffnen und auf Beschädigungen und Vollständigkeit prüfen. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie bei Warenannahme vermerkt werden oder wenn die Warenannahme verweigert wird.“ Transport- und sonstige Versicherungen werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und zu dessen Lasten abgeschlossen.
c) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
6) Eigentumsvorbehalt
a) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum.
b) Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragsverpflichtungen gegenüber uns nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen wird. Wir nehmen die Abtretung an und sind somit zur Einziehung der Forderung ermächtigt, sowie diese selbst einzuziehen.
c) Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und an abgetretenen Forderungen zu geben. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen.
d) Wir sind ohne weiteres berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug und bei Eintritt einer erheblichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Der Kunde ist dann verpflichtet uns den Zutritt zu seinen Räumen und die Besitznahme zu gestatten.
e) Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware zu versichern und tritt uns schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Untergang oder Verschlechterung der Vorbehaltsware an uns ab.
7) Haftung, Gewährleistung, Schadenersatz
a) Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
b) Der Kunde muss uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Dies schließt nicht aus, dass der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu prüfen hat und dabei entdeckte Mängel unverzüglich anzuzeigen hat. Versäumt der Käufer die rechtzeitige Untersuchung und Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen. Im übrigen gelten §§ 377 f. HGB entsprechend.
c) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtszeitig gem. Ziffer 7.b. angezeigt hat.
e) Grundsätzlich gilt als Beschaffenheit der Ware nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
f) Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage- oder Bedienungsanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Anleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn die Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
g) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.
h) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
i) Voraussetzung der Gewährleistungsansprüche von Unternehmern ist, dass die fehlerhafte Ware von uns besichtigt oder geprüft werden kann oder auf unseren Wunsch, in einer ordnungsgemäßen Verpackung, frachtfrei und auf Gefahr des Unternehmers, an uns oder an einen von uns benannten Reparaturbetrieb versandt wird.
j) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
8) Schlussbestimmungen
a) Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag ist Hannover.
b) Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
c) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
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